Warum
GEMA?
Sorgenfreie Musiknutzung
ohne rechtliche Bedenken.
Legales Streamen ohne
rechtliche Bedenken
Die Nutzung von Musik in öffentlichen Räumen erfordert spezifische Lizenzen, um die Urheberrechte der Künstler und Musikverlage zu respektieren.
Streamingdienste bieten in der Regel nur Lizenzen für den privaten Gebrauch an, nicht jedoch für kommerzielle Zwecke wie die Hintergrundmusik in Geschäften.
Oftmals schließen die Nutzungsbedingungen sogar die öffentliche Wiedergabe von Musik ausdrücklich aus.
Sie sind darauf ausgerichtet, Musik nur für den persönlichen, nicht aber den kommerziellen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.
GEMA
Warum das Rechtliche so wichtig ist
und wie es bei Radiotape funktioniert:
- Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Musikrechte in Deutschland.
- Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Musikschaffenden.
- Die GEMA sammelt Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musik.
- Die GEMA regelt die Lizenzierung und Vergütung von Musiknutzungen
- Die eingenommenen Gebühren werden an die Künstler verteilt - wir regeln all das im Hintergrund für dich. „Endnutzer ist diejenige Person, welche das Music-on-Demand-Angebot zum privaten Gebrauch nutzt.“
Musik Streaming
und Gebühren
Auch Musikanbieter wie Radiosender oder Streamingdienste müssen ihrerseits für die kommerzielle Wiedergabe Gebühren an die GEMA zahlen.
Hier gilt der Vergütungssatz S-VR-HF – für die Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden- bzw. Unternehmenshörfunk.
Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music sind zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht erlaubt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA zahlen.
Musik Streaming
und Gebühren
Wird in Deutschland Musik im gewerblichen Kontext wiedergegeben werden zusätzliche Gebühren bei der GEMA fällig, da Musik hier als eine verkaufsfördernde Maßnahme dient.
Hier gilt der Vergütungssatz S-VR-HF – für die Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden- bzw. Unternehmenshörfunk.
Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music sind zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht erlaubt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA zahlen.
Wie sieht es mit
GEMA-freier Musik aus?
Bei GEMA-freier Musik werden, wie der Name schon sagt, keine GEMA-Gebühren fällig.
Hier gilt der Vergütungssatz S-VR-HF – „für die Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden- bzw. Unternehmenshörfunk.“
Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music sind zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht erlaubt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA zahlen.
Infos rund um
GEMA Tarife
Wenn Musik von CDs oder MP3s in deinen Geschäftsräumen wiedergegeben wird, unterliegt dies dem Vergütungssatz MU.
Hier gilt der Vergütungssatz S-VR-HF – für die Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden- bzw. Unternehmenshörfunk.
Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music sind zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht erlaubt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA zahlen.
“Als Ressortchef habe ich die Verantwortung für die Zufriedenheit aller Gäste. Vom Personal, über die Qualität der Zutaten für das Menu bis hin zur Musik. Seit Radiotape bei uns läuft sehe ich noch öfter ein zufriedenes Lächeln bei unseren Gästen”
Sense Asia, Ingo
Für den einzelnen Urheber ist es unmöglich mit jedem einzelnen Musiknutzer in Deutschland in Europa oder sogar auf der ganzen Welt Tarife und Lizenzverträge selbst abzuschließen. Dies übernimmt stellvertretend die GEMA.
Die GEMA bildet die Schnittstelle zwischen den Komponisten und den Musikverwertern. Also zwischen Bands, Sängern und Musikverlegern auf der einen, und Plattenfirmen, Internetplattformen, Konzertveranstaltern und Rundfunkanstalten auf der anderen Seite.
Sie kassiert die fälligen Gebühren für die Verwendung von musikalischen Werken von den Musiknutzern und schüttet diese Einnahmen an die Musikschaffenden aus.
Radiotape
Regeln
& Rechte
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Kontakt
Lars Nemeth
- lars@radiotape.de
- +49 (0) 179 900 6219
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