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Radiotape ist ein professioneller und lizenzierter Musik-Streaming-Service, der dir volle rechtliche Sicherheit beim Abspielen in deinem Geschäft bietet, mit individueller Musik-Planung und -Beratung.
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Sorgenfreie Musiknutzung
ohne rechtliche Bedenken.

Tarif MU

Wiedergabe von Musik im Geschäft (öffentliche Nutzung)

Der Tarif MU betrifft die öffentliche Wiedergabe von Musik vor Ort, also das Abspielen von Hintergrundmusik im Laden. Diese Nutzung gilt rechtlich als „öffentliche Aufführung“ und ist unabhängig davon lizenzpflichtig, aus welcher Quelle die Musik stammt (Radio, CD, Streaming, etc.).

Diesen Tarif entrichtet der Ladeninhaber, da er die Musik öffentlich zugänglich macht.

Tarif S-VR-HF

Streaming im gewerblichen Kontext

Zusätzlich wird der Tarif S-VR-HF relevant, wenn Musik über Streaming bereitgestellt wird. Hintergrund ist, dass die AGB herkömmlicher Consumer-Streamingdienste (z. B. private Accounts) die öffentliche Nutzung ausdrücklich ausschließen. Ohne entsprechende Lizenz wäre eine gewerbliche Nutzung daher nicht zulässig. 

Dieser Tarif schafft die notwendige Rechtebasis und ist im Paket-Preis von RADIOTAPE enthalten.

GEMA

Warum das Rechtliche so wichtig ist
und wie es bei Radiotape funktioniert:

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Musik Streaming
und Gebühren

Auch Musikanbieter wie Radiosender oder Streamingdienste müssen ihrerseits für die kommerzielle Wiedergabe Gebühren an die GEMA zahlen.

Egal, ob ein Song über die Radiowellen ausgestrahlt oder in einer personalisierten Playlist auf einem Streamingportal abgespielt wird – die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erfordert eine Lizenzierung. Damit tragen diese Anbieter aktiv dazu bei, dass die Kreativen hinter der Musik finanziell am Erfolg ihrer Werke beteiligt werden.

Hintergrundmusik bei gewerblicher Nutzung

Wird in Deutschland Musik im gewerblichen Kontext wiedergegeben werden zusätzliche Gebühren bei der GEMA fällig, da Musik hier als eine verkaufsfördernde Maßnahme dient.

Die GEMA-Gebühren dienen dazu, die kreativen Leistungen der Urheber angemessen zu honorieren, denn die musikalische Untermalung trägt erheblich zur Atmosphäre bei und beeinflusst das Kundenerlebnis positiv. So wird zum Beispiel entspannte Hintergrundmusik in einem Café genutzt, um die Verweildauer der Gäste zu verlängern, oder mitreißende Musik in Fitnessstudios, um die Motivation der Trainierenden zu steigern.

Je nach Art und Umfang der Musiknutzung – beispielsweise abhängig von der Raumgröße, der Anzahl der Zuhörer oder der Dauer der Veranstaltung – variieren die Gebühren, die durch die GEMA in Form von Lizenzverträgen erhoben werden. Diese Verpflichtung gilt sowohl für live gespielte als auch für über Lautsprecher oder andere Medien abgespielte Musik. Durch die Zahlung der GEMA-Gebühren stellen Unternehmen sicher, dass sie die Rechte der Urheber respektieren und im Einklang mit dem Urheberrecht handeln.

Wie sieht es mit
GEMA-freier Musik aus?

Bei GEMA-freier Musik werden, wie der Name schon sagt, keine GEMA-Gebühren fällig.

Bei GEMA-freier Musik fallen, wie der Name bereits andeutet, keine GEMA-Gebühren an, da diese Musik nicht unter die Verwaltung der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften fällt. GEMA-freie Musik wird direkt von den Urhebern oder speziellen Anbietern lizenziert, die nicht Mitglied der GEMA sind.

Das bedeutet, dass die Urheber dieser Musik die Rechte an ihren Werken selbst verwalten und die Nutzungslizenzen individuell vergeben. Oft handelt es sich hierbei um Künstler oder Produzenten, die ihre Werke speziell für den Einsatz in kommerziellen Kontexten anbieten, beispielsweise für Werbespots, Videos, Veranstaltungen oder Hintergrundbeschallung.

Infos rund um
GEMA Tarife

Wenn Musik von Datenträgern, wie zum Beispiel CDs oder MP3s in deinen Geschäftsräumen wiedergegeben wird, unterliegt dies dem Vergütungssatz MU.

Hier gilt der Vergütungssatz S-VR-HF – für die Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden- bzw. Unternehmenshörfunk.
Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music sind zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht erlaubt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA zahlen.

Rechtlicher Hintergrund

Hintergrundmusik in Geschäftsräumen wird juristisch als umsatzfördernde Nutzung eingestuft, da sie das Einkaufserlebnis, die Verweildauer und die Atmosphäre positiv beeinflussen kann. Genau deshalb ist eine gesonderte Lizenzierung erforderlich. Klassische Consumer-Streamingdienste decken diese gewerbliche Nutzung nicht ab, da sie keine entsprechenden Vereinbarungen mit den Rechteinhabern für diesen Zweck beinhalten.

Fazit

  • Tarif MU = Lizenz für die öffentliche Wiedergabe im Geschäft (Pflicht des Betreibers)
  • Tarif S-VR-HF = Ergänzende Lizenz, damit Streaming im gewerblichen Umfeld rechtssicher genutzt werden kann
  • Erst beide Rechte zusammen schaffen eine rechtlich saubere Grundlage für Musik-Streaming im Geschäft

“Als Ressortchef habe ich die Verantwortung für die Zufriedenheit aller Gäste. Vom Personal, über die Qualität der Zutaten für das Menu bis hin zur Musik. Seit Radiotape bei uns läuft sehe ich noch öfter ein zufriedenes Lächeln bei unseren Gästen”

GEMA als Schnittstelle

Für einzelne Urheber ist es unmöglich, weltweit selbst Tarife und Lizenzverträge mit Musiknutzern abzuschließen. Dies übernimmt stellvertretend die GEMA, die als Schnittstelle zwischen Komponisten und Musikverwertern fungiert.

 

Die GEMA kassiert die fälligen Gebühren von den Musiknutzern und schüttet diese Einnahmen an die Musikschaffenden aus. Sie vermittelt somit zwischen Bands, Sängern und Musikverlegern auf der einen und Plattenfirmen, Internetplattformen, Konzertveranstaltern sowie Rundfunkanstalten auf der anderen Seite.

„Künstler wollen an deinem Erfolg mitverdienen. Und das ist nicht nur fair, sondern sogar gesetzlich verpflichtend.“

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& Rechte

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