Musik und Gebühren
In vielen Gesprächen, die wir mit Gastronomen und Ladenbesitzern führen, geht es früher oder später um das Thema GEMA.
An dieser Stelle beraten wir dich natürlich gerne.
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Wir möchten hier mit einigen Fakten für Klarheit sorgen
Gewerbliche Nutzung
Läuft Hintergrundmusik in deinem Geschäft, gilt dies als gewerbliche Nutzung.
Hierfür werden Gebühren an die Urheber der Musik fällig.
Die Künstler lizensierter Werke verdienen so an deinem Erfolg mit.
Die GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte sammelt die Gebühren für die Künstler ein.
Auch Anbieter von Musik, wie z.B. Radiosender oder Ladenfunk-Anbieter, sind verpflichtet Gebühren für die Sendelizenz zu zahlen.
Musik Streaming
Nach aktueller Rechtslage sind Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht befugt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA entrichten.
Als Musiknutzer bezahlst du weiterhin bei der GEMA ganz normal deine Gebühren für das Recht Musik öffentlich wiederzugeben
(Vergütungssatz R).
Mit RADIOTAPE hörst du Musik legal und sicher in deiner Location, da wir für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe unsere Gebühren an die GEMA zahlen
(Vergütungssatz S-VR-HF).
Der Einsatz von 
im Gewerbe ist 100 % legal
Wofür braucht es die GEMA eigentlich?
Für den einzelnen Urheber ist es unmöglich mit jedem einzelnen Musiknutzer in Deutschland in Europa oder sogar auf der ganzen Welt Tarife und Lizenzverträge selbst abzuschließen. Dies übernimmt stellvertretend die GEMA.
Die GEMA bildet die Schnittstelle zwischen den Komponisten und den Musikverwertern. Also zwischen Bands, Sängern und Musikverlegern auf der einen, und Plattenfirmen, Internetplattformen, Konzertveranstaltern und Rundfunkanstalten auf der anderen Seite.
Sie kassiert die fälligen Gebühren für die Verwendung von musikalischen Werken von den Musiknutzern und schüttet diese Einnahmen an die Musikschaffenden aus.
„Als Verein macht die GEMA selbst keinen Gewinn.“
Quelle: GEMA Video, Sekunde 01:38 – 01:39
https://www.gema.de/musiknutzer/
Wie sieht es mit GEMA-freier Musik aus?
Bei GEMA-freier Musik werden, wie der Name schon sagt, keine GEMA-Gebühren fällig.
Entweder kauft man sich CDs oder lädt auf den entsprechenden Portalen die GEMA-freie Musik kostenpflichtig herunter.
Es mag durchaus gut produzierte GEMA-freie Musik geben, aber seien wir mal ehrlich: Kein einziger Song der Weltgeschichte, der im Ansatz bekannt ist, ist GEMA-frei.
Mit anderen Worten: die Auswahl ist sehr eingeschränkt.
Gewerbliche Nutzung und Gebühren
Wird in Deutschland Musik im gewerblichen Kontext wiedergegeben werden zusätzliche Gebühren bei der GEMA fällig, da Musik hier als eine verkaufsfördernde Maßnahme dient.
„Der öffentliche Einsatz von Musik bedeutet immer einen Vorteil der Nutzer.“
Quelle: GEMA Video, Sekunde 00:32 – 00:40
https://www.gema.de/musiknutzer/
Wenn du in deinem Laden Musik von CDs oder Mp3s spielst gilt der Vergütungssatz MU – Tonträgerwiedergabe zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter in Einzelhandelsgeschäften, Kaufhäusern, Warenhäusern, Großhandelsgeschäften, Verkaufsmärkten.
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_m_u.pdf
Musik Streaming und Gebühren
Auch Musikanbieter wie Radiosender oder Streamingdienste müssen ihrerseits für die kommerzielle Wiedergabe Gebühren an die GEMA zahlen.
Hier gilt der Vergütungssatz S-VR-HF – für die Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden- bzw. Unternehmenshörfunk.
Streamingdienste wie Spotify Premium, Deezer oder Apple Music sind zur Wiedergabe im kommerziellen Kontext nicht erlaubt, da sie nicht die Gebühr für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe an die GEMA zahlen.
Streamingdienste und gewerbliche Nutzung
Die GEMA sagt zur Nutzung von Streamingdiensten folgendes:
„Endnutzer ist diejenige Person, welche das Music-on-Demand-Angebot zum privaten Gebrauch nutzt.“
Quelle: Vergütungssatz VR-OD 9 der GEMA / I. Anwendungsbereich
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_od9.pdf
In der AGB von Spotify heißt es unter Punkt 8 – Nutzerleitfaden:
„Folgendes ist keinesfalls gestattet:
Irgendeinen Teil der Spotify-Dienste oder Inhalte zu kopieren, weiterzuleiten, zu vervielfältigen, zu „rippen“, aufzuzeichnen, zu übertragen, aufzuführen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu senden oder die Spotify-Dienste oder Inhalte anderweitig in einer Weise zu nutzen, die in den Vereinbarungen oder nach geltendem Recht nicht ausdrücklich gestattet ist, oder die die Rechte am geistigen Eigentum (wie Urheberrechte) an Spotify-Diensten oder Inhalten oder Teilen davon verletzt.“
Quelle (Stand 03-2018): https://www.spotify.com/de/legal/end-user-agreement/#s8
In der AGB von Apple Music heißt es unter dem Punkt B – Nutzung unserer Dienste:
„Sie dürfen die Dienste und Inhalte nur für private, nicht-komerzielle Zwecke nutzen …“
Quelle (Stand 03-2018): https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html
Wer also gedankenlos Dienste wie Spotify oder YouTube für die Musikversorgung im Betrieb einsetzt, riskiert unter Umständen Abmahnungen von Anwälten und Forderungen von Musikrechteinhabern. So kann das illegale Abspielen auch nur weniger Songs hohe Strafen nach sich ziehen.
Mit
Musik
gewerblich sorgenfrei streamen
Mit RADIOTAPE hörst du Musik legal und sicher in deiner Location, da wir für die Sendelizenz zur öffentlichen Wiedergabe laut Vergütungssatz S-VR-HF unsere Gebühren an die GEMA zahlen. Wir sind somit zur öffentlichen Wiedergabe im Rahmen von Ladenhörfunk berechtigt.
Dein neuer GEMA-Tarif mit RADIOTAPE ist der Vergütungssatz R – für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen und Ladenfunk.
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